Andreas Koch, FB 20, FG ESA
Die Wikipedia definiert ein Plagiat als "die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes''. Zu spezifischen Ausprägungen gehören:
Damit sind beispielsweise grundsätzlich, auch auszugsweise, verboten:
Diese und ähnliche Spielarten sind ernste Verstöße gegen die Grundlagen des wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeitens, die Ihren weiteren akademischen Werdegang signifikant beeinflussen können!
Der Schwere des Vergehens angemessen sind die möglichen Sanktionen. Diese können, abhängig vom Grad der Verfehlung, auch das Absenken der Bewertung und die Vergabe der Note "nicht ausreichend'' (mit Verlust des Prüfungsversuches) umfassen. Beides kann sowohl für den Einzelfall (z.B. einzelne Praktikumsabgabe), als auch für eine größere Organisationseinheit (z.B. komplette Veranstaltung) vorgenommen werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen sind auch noch weitergehende Maßnahmen möglich (z.B. Exmatrikulation).
Das Entwickeln von neuen Ideen ist einer der Kernpunkte der universitären Arbeit. Und zwar nicht nur in der akademischen Forschung, sondern auch in den vielfältigen Teilbereichen der studentischen Ausbildung.
An die Präsentation der Ergebnisse dieses Schaffens, sei es als wissenschaftliche Ausarbeitung, Programmieraufgabe, Dissertation, Seminarvortrag, oder sonstige Veröffentlichung, wird auf beiden Gebieten immer eine grundsätzliche Anforderung gestellt: Der oder die verantwortlichen Autoren müssen tatsächlich auch die Urheber sowohl der als neu präsentierten Ideen, als auch ihrer Darstellung sein.
Essentiell für den wissenschaftlichen Fortschritt überhaupt ist allerdings auch das Erarbeiten neuer Erkenntnisse auf Basis bestehenden Wissens. Bei dieser Vorgehensweise kann der Vorwurf des Plagiarismus leicht durch korrektes Zitieren der ursprünglichen Quellen abgewendet werden. Dabei wird deutlich gekennzeichnet, welche Teile des Werkes fremden Quellen entnommen wurden bzw. auf Fremdmaterial basieren. Die zu jedem Zitat gemachten Angaben müssen ausreichend sein, um die Quellen des Fremdmaterials eindeutig zu identifizieren und es so auch im Original wiederauffindbar zu machen.
Allerdings werden im Einzelfall unterschiedliche Anforderungen an die Originalität der eigenen Leistung gestellt. So wird eine nur aus korrekten Zitaten bestehende Dissertation nicht akzeptiert werden: Sie wird dem Anspruch an eine Dissertation, eine eigenständig erarbeitete neue wissenschaftliche Erkenntnis darzustellen, nicht gerecht.
Ähnliches gilt für die im Rahmen der Studiums erforderlichen Leistungsnachweise (Klausuren, Hausaufgaben, Praktikumsabgaben etc.). Hier ist grundsätzlich sogar die Verwendung jeglichen Fremdmaterials, auch bei korrekter Zitierung, verboten. Ein extremes Beispiel wäre das Zitieren der Lösung des Klausurnachbarn in der eigenen Abgabe.
Die ständig verbesserten Möglichkeiten der Informationstechnologie und der immer leichtere Zugang zu Informationen mögen die Verlockung noch steigern, sich mühelos und schnell aus dem immensen Pool verfügbarer Materialien zu bedienen. Vergessen Sie dabei aber nicht, dass die gleiche Technologie auch zum Erkennen von Plagiaten genutzt werden kann. Solche Systeme sind schon jetzt im praktischen Einsatz!
Bevor Sie eine größere Arbeit in Angriff nehmen (z.B. Praktikumsausarbeitung, Diplomarbeit, Dissertation), ist es sicherlich hilfreich, sich mit einigen der Hintergründe zu Plagiarismus und dem korrekten Zitieren vertrautzumachen.
Weiterführende Ausführungen und auch Hinweise zum gezielten Vermeiden von Plagiaten bei der Erstellung von Arbeiten finden sich auf den Links von http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat in Deutsch und beispielsweise unter http://www.plagiarism.org/research_site/e_home.html in Englisch. Das vorliegende Dokument orientiert sich in Inhalt und Aufbau an diesen Quellen.
Gewöhnen Sie sich daher von Anfang an eine den Grundsätzen der wissenschaftlichen Ethik genügende Arbeitsweise an, um plagiatsbedingte dramatische Ereignisse in Ihrem akademischen Werdegang zu vermeiden. Der Fachbereich hat in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft auf solche Vorkommnisse entschieden reagieren.
Als Student sollten Sie sich daher von Ihrem ersten Semester an darüber im Klaren sein, dass Sie sich bereits durch die Abgabe abgeschriebener Hausübungen des Plagiarismus schuldig machen. Dies ist kein Kavaliersdelikt!
In einem modernen Studium gibt es Formen der studentischen Arbeit, in denen die im Ersten Teil genannten kategorischen Einschränkungen für einzelne Veranstaltungen durch den verantwortlichen Prüfer modifiziert werden können. Im praktischen Einsatz spielen dabei für die Durchführung häufig folgende Charakteristika und Ausprägungen eine wesentliche Rolle:
Als Kollektiv wird bewertet:
B1 Einzelne Studierende
B2 Gruppe mit vorher festgelegter Zusammensetzung
B3 Gruppe mit vorher festgelegter Zusammensetzung und vorher abgegrenzten Lösungsanteilen
Fremdmaterial als Bestandteil einer eingereichten Arbeit
M1 Komplett verboten (z.B. klassische Klausur)
M2 Verwendung von in der Veranstaltung explizit bereitgestellten (Teil-)Antwortskizzen mit korrekter Zitierung erlaubt (z.B. vorgegebener Code-Rahmen für Programmieraufgaben, open-book-Klausur)
M3 Eingeschränkte Verwendung von veranstaltungsfremdem Material mit korrekter Zitierung erlaubt (z.B. Verwendung von externen Code-Bibliotheken für nebensächliche Programmfunktionen)
M4 Beliebiges Fremdmaterial mit korrekter Zitierung (das zitierte Fremdmaterial darf aber nicht überhandnehmen und schon gar nicht den Kern der Arbeit bilden).
Kooperation ausserhalb des Kollektivs
K1 Komplett verboten (z.B. Klausur)
K2 Diskussion von grundlegenden Fragen zur Aufgabenstellung erlaubt
K3 Austausch von Lösungsideen erlaubt (aber keine Übernahme von konkreten Code- oder Dokumentationsteilen)
K4 Austausch von Artefakten wie Programmcode, Dokumentation, etc. mit korrekter Zitierung erlaubt
Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte für jede Veranstaltung der verantwortliche Prüfer die angewandten Richtlinien analog dieser Klassifizierung bekanntgeben. Im folgenden werden dafür die Kürzel oben (B1, K2, etc.) genutzt.
Im folgenden werden beispielhaft einige gängige Prüfungsformen in das obige Schema eingeordnet.
| Form | Bewertet | Fremdmaterial | Kooperation |
| Individuelle Hausarbeit | B1 | M2 | K3 |
| Gruppenhausaufgabe | B2 | M2 | K3 |
| Programmierprojekt | B2 | m2 | K2, K3 |
| Seminar | B1 | M4 | K4 |
| Klausur | B1 | M1, M2 | K1 |
| Ausarbeitung | B1 | M4 | K4 |
Der Begriff "Ausarbeitung'' steht hier exemplarisch für umfangreichere schriftliche Werke wie Studien-, Diplom-, Bachelor- und Master-Arbeiten, aber auch Dissertationen.In allen Fällen sind natürlich Abweichungen möglich (z.B. Gemeinschaftsdissertation).